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EEG 2027 · Stand 31. Oktober 2026

EEG 2027: PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?

Für neue PV-Anlagen in Deutschland soll die feste Einspeisevergütung ab 1. Januar 2027 wegfallen. Wer seine Anlage bis 31. Dezember 2026 in Betrieb nimmt, behält nach dem Gesetzentwurf 20 Jahre lang die heutige Vergütung. Wir zeigen, was sich ändert, was Ihnen die Eile in Euro bringt und ob es zeitlich noch klappt.

Noch nicht beschlossen

Der Bundestag hat das EEG 2027 in erster Lesung beraten. Die Abstimmung wird für die Woche vom 9. bis 13. November erwartet, danach müssen der Bundesrat und die EU-Kommission zustimmen. Die Werte können sich also noch ändern. Wir aktualisieren diese Seite nach jeder Entscheidung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 31.12.2026 in Betrieb: 7,70 ct pro eingespeister kWh (bis 10 kWp), garantiert für 20 Jahre.
  • Ab 2027 laut Entwurf: 5,2 ct pro kWh, aber nur für höchstens 3 Jahre. Danach verkaufen Sie den Überschuss zum Marktpreis über einen Direktvermarkter.
  • Neue Einspeisegrenze: Neue Dachanlagen dürfen höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz abgeben.
  • Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht die Bestellung oder die Anzahlung.
  • Nicht betroffen: bestehende Anlagen und Balkonkraftwerke. Auch die 0 % Mehrwertsteuer beim Kauf bleibt.

Was gilt heute, was plant der Entwurf?

Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede für eine typische Anlage auf dem Einfamilienhaus mit Teileinspeisung, also wenn Sie einen Teil des Stroms selbst nutzen.

ThemaInbetriebnahme bis 31.12.2026Inbetriebnahme ab 1.1.2027 (Entwurf)
Vergütung für eingespeisten Strom7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh für den Anteil darüber5,2 ct/kWh als Übergangszahlung, ab August 2027 leicht sinkend
Dauer20 Jahre plus Jahr der Inbetriebnahmehöchstens 36 Monate, danach Verkauf über einen Direktvermarkter
Volleinspeisunghöherer Satz, 12,22 ct/kWh bis 10 kWpkein höherer Satz mehr
Einspeisegrenze60 % der Leistung, bis ein intelligenter Zähler eingebaut istdauerhaft 50 % der Leistung (Anlagen unter 100 kW)
Bonus für Direktvermarktungkeiner1,5 ct/kWh für bis zu 48 Monate (unter 25 kW)
Mehrwertsteuer beim Kauf0 %0 %, unverändert

Die Übergangszahlung bekommen laut Entwurf nicht alle: 2027 nur Anlagen unter 50 kW, 2028 unter 25 kW, 2029 unter 7 kW. Für ein Einfamilienhaus reicht das 2027 in jedem Fall.

Wie weit ist das Gesetz?

  1. 29.07.2026

    Bundeskabinett beschließt den Entwurf

  2. 24.09.2026

    Erste Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss

  3. 25.09.2026

    Stellungnahme des Bundesrats, ein Ausschuss empfiehlt, die Vergütung für Anlagen unter 25 kW beizubehalten

  4. 9.–13.11.2026

    Abstimmung im Bundestag (erwartet)

  5. danach

    Bundesrat und Genehmigung durch die EU-Kommission

  6. 01.01.2027

    Geplantes Inkrafttreten

Kommt das Gesetz später als geplant, gilt das bisherige EEG weiter. Die Vergütung sinkt dann zum 1. Februar 2027 nur planmäßig um 1 Prozent.

Was zählt als Inbetriebnahme?

Für die Vergütung zählt allein das Datum, an dem Ihre Anlage in Betrieb geht. Das ist der Moment, in dem sie fertig montiert ist und zum ersten Mal Strom erzeugt.

Das zählt

  • Module fest am endgültigen Ort montiert
  • Wechselrichter angeschlossen, Anlage betriebsbereit
  • Anlage erzeugt erstmals Strom

Das zählt nicht

  • Bestellung oder unterschriebener Vertrag
  • Anzahlung
  • Beginn der Montage

Unser Tipp: Lassen Sie sich das Datum der Inbetriebnahme vom Fachbetrieb in einem Protokoll bestätigen. Danach müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen, spätestens innerhalb eines Monats.

Schaffe ich das bis 31. Dezember noch?

Knapp zwei Monate sind kurz, aber möglich. Viele Fachbetriebe sind zum Jahresende stark ausgelastet, und bei Schnee oder Eis wird nicht montiert. Wer jetzt startet, hat die besten Chancen.

  1. 1

    Angebote einholen, am besten sofort

    Fragen Sie mehrere Fachbetriebe gleichzeitig an. So sehen Sie, wer noch Termine frei hat und was ein fairer Preis ist.

  2. 2

    Termin vor dem 31.12. schriftlich festhalten

    Fragen Sie ausdrücklich nach einer Inbetriebnahme noch 2026 und lassen Sie das Datum in den Vertrag schreiben.

  3. 3

    Montage und Inbetriebnahme

    Die Montage selbst dauert bei einem Einfamilienhaus meist nur wenige Tage. Danach folgt die Inbetriebnahme mit Protokoll.

  4. 4

    Anmelden

    Den Netzbetreiber informiert meist der Fachbetrieb. Den Eintrag im Marktstammdatenregister machen Sie selbst oder lassen ihn sich erledigen.

Für wen lohnt sich die Eile?

Lohnt sich besonders

  • Großes Dach und eher niedriger Stromverbrauch, Sie speisen also viel ein
  • Tagsüber niemand zu Hause
  • Geplante Volleinspeisung, etwa auf einer Scheune oder Garage

Weniger entscheidend

  • Wärmepumpe oder E-Auto, Sie nutzen viel selbst
  • Anlage mit Speicher
  • Kleine Anlage mit hohem Eigenverbrauch

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Bei einer Anlage mit 10 kWp liegt der Vorteil einer Inbetriebnahme 2026 je nach Annahmen bei einigen tausend Euro über 20 Jahre. Ein Angebot, das wegen der Eile deutlich teurer ist, frisst diesen Vorteil schnell auf. Vergleichen Sie die Preise und leisten Sie keine hohe Anzahlung ohne Absicherung.

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Häufige Fragen zum EEG 2027

Ist die Abschaffung der Einspeisevergütung schon beschlossen?

Nein. Das EEG 2027 ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundestag hat ihn am 24. September 2026 in erster Lesung beraten, die Abstimmung wird für die Woche vom 9. bis 13. November erwartet. Danach müssen noch der Bundesrat und die EU-Kommission zustimmen. Bis dahin gilt das bisherige EEG.

Was passiert mit meiner bestehenden PV-Anlage?

Nichts. Anlagen, die vor dem 1. Januar 2027 in Betrieb gehen, behalten nach dem Entwurf ihre Vergütung für 20 Jahre plus das Jahr der Inbetriebnahme.

Reicht es, wenn ich die Anlage 2026 bestelle?

Nein. Entscheidend ist die Inbetriebnahme, also der Moment, in dem die fertig montierte Anlage erstmals Strom erzeugt. Bestellung, Vertrag, Anzahlung oder Montagebeginn zählen nicht.

Lohnt sich eine PV-Anlage ab 2027 überhaupt noch?

In den meisten Fällen ja. Den größten Teil der Ersparnis bringt der Strom, den Sie selbst nutzen, denn er ersetzt Netzstrom für 25 bis 35 Cent pro kWh. Wer viel selbst verbraucht, etwa mit Wärmepumpe, E-Auto oder Speicher, ist von der Reform wenig betroffen.

Was bedeutet die 50-Prozent-Grenze?

Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen ab 2027 höchstens die Hälfte ihrer Leistung ins Netz abgeben. Eine Anlage mit 10 kWp darf weiterhin 10 kWp groß sein, speist aber höchstens 5 kW ein. Was darüber liegt, nutzen Sie selbst, laden es in einen Speicher oder die Anlage wird kurz abgeregelt. Das betrifft vor allem sonnige Mittagsstunden.

Sind Balkonkraftwerke betroffen?

Nein. Balkonkraftwerke sind von der Einspeisegrenze ausgenommen, und sie erhalten in der Regel ohnehin keine Vergütung für eingespeisten Strom.

Gilt das EEG 2027 auch in Österreich?

Nein. Das EEG ist ein deutsches Gesetz. In Österreich bekommen Sie die Vergütung von der OeMAG oder Ihrem Energieversorger, daran ändert die Reform nichts.

Was passiert, wenn das Gesetz später in Kraft tritt?

Dann gilt das bisherige EEG weiter. Die Vergütung für neue Anlagen sinkt in diesem Fall zum 1. Februar 2027 planmäßig um 1 Prozent.

Mehr zu Kosten, Ertrag und Wirtschaftlichkeit finden Sie in unserem Photovoltaik-Überblick. Planen Sie ein Balkonkraftwerk? Dann lesen Sie, ob sich ein Balkonkraftwerk lohnt.

Quellen: Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf EEG 2027 (Drucksache 21/7867); Einspeisesätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen ab 1. August 2026. Stand 31. Oktober 2026.